
Das Coronavirus hat unseren Alltag und unser Arbeitsleben völlig auf den Kopf gestellt. Fast eine halbe Million Betriebe haben bereits Kurzarbeit angemeldet. Andere müssen wegen Corona-Krankheitsfällen in der Belegschaft vorübergehend schließen oder sind durch die wirtschaftlichen Folgen erheblich eingeschränkt.
Auf der anderen Seite sind Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen, im Einzelhandel, aber auch in der Energieversorgung, der Logistik und einigen anderen Bereichen hohen Belastungen und der Gefahr von Ansteckung ausgesetzt.
In ver.di sind alle diese Menschen vereint. Daher ist in der Gewerkschaft nun Solidarität und Unterstützung gefragt.
Was Beschäftigte hierzulande zu Einschränkungen des Alltags und der Arbeit wissen und beachten müssen, findet Ihr hier...
Hier findet Ihr eine Infosammlung zu Beschäftigtenrechten und Mitbestimmung im Ausnahmezustand wegen Covid-19: Zur Eindämmung der Pandemie wurden drastische Maßnahmen eingeleitet, die Beschäftigte aller Branchen stark betreffen.
findet Ihr auch auf der Seite des DGBs. Auch Übersetzungen in Bulgarisch, Englisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Ungarisch und in Tschechisch sind hier eingestellt.
Für dringende fristwahrende Angelegenheiten (insbesondere Kündigungsschutzklagen) besteht die Möglichkeit, sich direkt beim Arbeitsgericht zu melden. Dies kann schriftlich bei der Rechtsantragstelle der zuständigen Arbeitsgerichte erfolgen.
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„Wenn unser starker Arm es will, dann stehen alle Räder still…!“
Die Arbeitsschwerpunkte der Klausur – auch in Vorbereitung der im September stattfindenden Arbeiter*innentage – waren die Themen Arbeitszeit und „Arbeiter*innen gegen Rechts“.
Im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitszeit, beschäftigte sich der Bundesarbeiter*innenausschuss (BAA) mit verschieden bestehenden tarifvertraglichen Modellen aus unterschiedlichen Branchen, in denen es um die Wahlmöglichkeit Freizeit oder Geld geht.
Um sich dem Thema des erstarkenden Rechtspopulismus zu stellen, haben wir die vom Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ (www.aufstehen-gegen-rassismus.de) angebotene Schulung genutzt um auf sogenannte Stammtischparolen im Betrieb als auch im öffentlichen Raum besser reagieren und argumentieren zu können.
Am letzten Tag der Klausur hielt die Kollegin Astrid Backmann (DGB) einen Vortrag zur DGB-Kampagne „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“(www.dgb.de/mensch).
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vom 3. bis 5. Juni 2019 - Grünheide bei Berlin
Die 30 Mitglieder des BAA und die Gäste, u.a. Christine Behle (ver.di - Mitglied im Bundesvorstand) sowie Frank Werneke (ver.di - designierter Bundesvorsitzer) diskutierten lebhaft über die Zukunftsplanung und Themen, die insbesondere die Gruppe der Arbeiter*innen betreffen.
Schwerpunktthemen des BAA für die kommenden Jahre sind:
Ganz besonders haben wir uns über Teilnahme der Kollegen Raymond Ruck und Denis Schnabel von der französichen Gewerkschaft CGT de la Region Grand Est gefreut. Die schon langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem BAA soll weiterhin auf interregionaler und auch internationaler Ebene ausgebaut werden.
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"ZUKUNFTSGERECHT" unter diesem Motto fand die 5. Bundesarbeiter*innenkonferenz - im Rahmen der ver.di Organisationswahlen - auch 2019 wieder in Berlin statt. Vom 02. bis 03. Mai 2019 nutzten die 130 anwesenden Delegierten und Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet die gemeinsame Zeit- neben den Verpflichtungen die die Organisationswahlen mit sich bringen - für rege Diskussionen und Wissensaustausch.
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Dort heißt es:
Wir fordern, dass es in § 1 (2) MiLoG zukünftig lautet: „Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 12,00 Euro je Zeitstunde.“ Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 war notwendig, um dem um sich greifenden Lohndumping etwas entgegenzusetzen und eine Regelungslücke in der sogenannten Hartz-Gesetzgebung zu schließen. Mit dem Mindestlohngesetz hat der Gesetzgeber eine Lohnuntergrenze für 2015 von 8,50 EURO festgeschrieben. Als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, ist diese Untergrenze aber aus Angst vor negativen Arbeitsmarkteffekten sehr niedrig angesetzt worden Es hat sich gezeigt, dass diese Befürchtungen auch nach drei Jahren Bestandskraft nicht eingetreten sind. Im Gegenteil gab es einen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Mindestens einen prominenten Unterstützer haben wir schon: Am 30.10. schrieb der Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einem Gastbeitrag in der Bild: "Ich finde übrigens, dass 12,- € Mindeslohn angemessen sind."
Wir finden: Großartig, auf geht's! Wann, wenn nicht jetzt?
Denn: Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes war richtig und wir haben lange dafür gekämpft. Seine Einführung im Jahr 2015 hat für 5 Mio. Menschen eine Verbesserung gebracht. Doch es zeigt sich nun, dass 8,50 € nicht zum Leben reichen. Trotz Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können bleibt für die Betroffenen Realität. Der Mindestlohn muss weiter entwickelt werden, doch beim gegenwärtigen Tempo erreichen wir die 12,- € in 18 Jahren.
So lange wollen wir nicht warten. Wenn das auch so siehst
unterschreibe hier die Petition!
Aktuelle Infos zum Mindestlohn, zu den Branchenmindeslöhnen, zu den Ausnahmen, die es leider immer noch gibt und zur Arbeit der Mindeslohnkommission gibt es
Wir müssen ein klares Zeichen setzen und Gesicht zeigen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus!
Relativieren oder Verharmlosen rechter Gewalttaten und Stimmungsmache hilft nur den Rechtsradikalen.
Alle sind gefordert, auch im Alltag, sei es auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in sozialen Netzwerken, ein Zeichen gegen Rechts zu setzen; vor allem als Mitglied in Vereinen oder Organisationen und Gewerkschaften wie verdi.
„Wenn sie jetzt ganz unverhohlen
Wieder Nazi-Lieder johlen,
Über Juden Witze machen,
Über Menschenrechte lachen,
Wenn sie dann in lauten Tönen
Saufend ihrer Dummheit frönen,
Denn am Deutschen hinterm Tresen
Muss nun mal die Welt genesen,
Dann steh auf und misch dich ein:
Sage nein!“
(Aus dem Lied "Sage nein" von Konstantin Wecker)